Ob bei Ablauf eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses oder bei überraschender Kündigung: Der Verlust des Arbeitsplatzes führt zu Verunsicherung. Jetzt gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und sich schnellstmöglich arbeitslos zu melden. So können Sie Ihren Lebensunterhalt sichern und mögliche Chancen für Ihre berufliche Zukunft identifizieren. Wir erklären Ihnen, wie Sie bei der Arbeitslosmeldung vorgehen.
Auch wenn beide Begriffe häufig synonym verwendet werden – „arbeitslos“ und „arbeitssuchend“ bezeichnen zwei unterschiedliche Phasen des Erwerbsstatus. Während Sie ab dem ersten Werktag ohne Beschäftigung als arbeitslos gelten, können Sie bereits arbeitssuchend sein, obwohl Sie sich noch in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis befinden. Wenn Sie arbeitslos sind und sich aktiv um eine neue Beschäftigung bemühen, können Sie zeitgleich auch arbeitssuchend sein.
Damit Sie sich rechtzeitig arbeitslos oder arbeitssuchend melden, sollten Sie wie folgt vorgehen:
Gut zu wissen: Erst ab dem ersten Tag Ihrer Arbeitslosmeldung haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Um sich arbeitssuchend oder arbeitslos zu melden, haben Sie mehrere Möglichkeiten.
Folgende Dokumente sollten Sie dabei bereithalten:
Für das Erbringen geeigneter Nachweise sind Sie selbst verantwortlich. Diese dienen unter anderem als Grundlage zur Bemessung Ihres Arbeitslosengeldes.
Nachdem Sie sich arbeitslos gemeldet haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld beziehen. Den Antrag können Sie sowohl online als auch bei Ihrer örtlichen Arbeitsagentur stellen. In einem Beratungsgespräch können Sie zunächst abklären, ob bei Ihnen ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht oder ob Sie alternativ Bürgergeld beantragen können.
Gut zu wissen: Im digitalen Antragsformular machen Sie Angaben zu Ihrer beruflichen Laufbahn innerhalb der vergangenen 5 Jahre.
Sofern Sie in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate lang in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt waren, können Sie Arbeitslosengeld beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie diese Beschäftigung im genannten Zeitraum durchgehend oder mit Unterbrechungen ausgeübt haben. Sogenannte Ersatzzeiten sind anrechenbar. Dazu zählen u.a.
Auch als Selbstständige können Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erheben, sofern Sie freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Weitere Informationen zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.
In der Regel erhalten Sie 60 % des pauschalierten Nettoentgelts. Dies ist gesetzlich geregelt. Wenn Sie ein Kind haben, steigt die monatliche Zahlung auf etwa 67 %. Auch Ihre Steuerklasse wirkt sich auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aus. Sollte diese Entgeltersatzleistung nicht ausreichen, um Ihren persönlichen Bedarf auf einem Mindestniveau zu decken, können Sie zusätzlich Bürgergeld beantragen.
Ging es früher darum, Arbeitssuchende möglichst schnell in Arbeit zu bringen, setzt der Staat heute auf eine langfristige Integration in den Arbeitsmarkt. Dabei können Sie von finanziellen Anreizen wie dem Weiterbildungsgeld profitieren und weiterführende fachliche Qualifikationen erwerben. Diese können Ihren Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt maßgeblich begünstigen und neue berufliche Perspektiven eröffnen.
Die Gründe für eine berufliche Neuorientierung sind vielfältig. Ob aus gesundheitlichen Gründen oder nach einer Kündigung: Mit einer Umschulung über das Arbeitsamt finden Sie einen möglichen Ausweg aus der Arbeitslosigkeit. Der durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ausgestellte Bildungsgutschein deckt in der Regel die Kosten für Ihre Weiterbildung oder Umschulung bei einem qualifizierten Bildungsanbieter. Nutzen Sie diese Förderungsmöglichkeit zum Beispiel für einen Kurs bei Viona und gestalten Sie Ihren beruflichen Werdegang gleichermaßen individuell wie proaktiv.
Gut zu wissen: Auch eine Umschulung ohne Ausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wer trägt die Kosten für qualifizierte Weiterbildungen und Fortbildungen? Diese Frage stellen sich viele Arbeitssuchende und Arbeitslose früher oder später. Neben dem Weiterbildungsgeld als staatliche Förderung kommen dafür auch die folgenden Fördermöglichkeiten in Frage:
Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl eines passenden Bildungsanbieters in Ihrer Nähe. Schreiben Sie eine Mail an kundencenter@viona.online oder rufen Sie uns an!