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WissenswertesArbeitslos melden

Arbeitslos melden – so gehen Sie nun vor

Ob bei Ablauf eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses oder bei überraschender Kündigung: Der Verlust des Arbeitsplatzes führt zu Verunsicherung. Jetzt gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und sich schnellstmöglich arbeitslos zu melden. So können Sie Ihren Lebensunterhalt sichern und mögliche Chancen für Ihre berufliche Zukunft identifizieren. Wir erklären Ihnen, wie Sie bei der Arbeitslosmeldung vorgehen.

Arbeitslos melden – so gehen Sie nun vor
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Arbeitslos oder arbeitssuchend: Was trifft auf mich zu?

Auch wenn beide Begriffe häufig synonym verwendet werden – „arbeitslos“ und „arbeitssuchend“ bezeichnen zwei unterschiedliche Phasen des Erwerbsstatus. Während Sie ab dem ersten Werktag ohne Beschäftigung als arbeitslos gelten, können Sie bereits arbeitssuchend sein, obwohl Sie sich noch in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis befinden. Wenn Sie arbeitslos sind und sich aktiv um eine neue Beschäftigung bemühen, können Sie zeitgleich auch arbeitssuchend sein.

Damit Sie sich rechtzeitig arbeitslos oder arbeitssuchend melden, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Arbeitslos melden: Falls Sie keine Folgebeschäftigung finden, sollten Sie sich direkt am ersten Werktag nach Ihrem letzten Arbeitstag in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis arbeitslos melden. Die knapp bemessene Frist ist im eigenen Interesse unbedingt einzuhalten – insbesondere, um eine der Grundvoraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld zu erfüllen.

Gut zu wissen: Erst ab dem ersten Tag Ihrer Arbeitslosmeldung haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld.

  • Arbeitssuchend melden: Arbeitssuchend müssen Sie sich schon früher melden. Bestenfalls dann, wenn Sie von Ihrer bevorstehenden Kündigung erfahren. In der Regel erhalten Sie in einem Beschäftigungsverhältnis mit Kündigungsfrist Ihre Kündigung bereits 3 Monate vor Ihrem letzten Arbeitstag. Innerhalb von 3 Werktagen sollten Sie die Arbeitslosmeldung auch erledigen, wenn die betriebliche Kündigung kurzfristiger erfolgt.

Wie melde ich mich arbeitslos oder arbeitssuchend?

Um sich arbeitssuchend oder arbeitslos zu melden, haben Sie mehrere Möglichkeiten.

  • Persönlich arbeitslos melden: Bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit
  • Online arbeitslos melden: Über den digitalen Service der Bundesagentur für Arbeit
  • Telefonisch arbeitslos melden: Unter der gebührenfreien Nummer 0800 4 555500

Folgende Dokumente sollten Sie dabei bereithalten:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Ggf. Aufenthaltserlaubnis oder Arbeitserlaubnis
  • Sozialversicherungsausweis
  • Nachweise über frühere Leistungsbezüge wie ALG, Wohngeld oder Krankengeld
  • Arbeitsbescheinigung, Kündigung und/oder Arbeitsvertrag
  • Aktuellen Lebenslauf

 

Für das Erbringen geeigneter Nachweise sind Sie selbst verantwortlich. Diese dienen unter anderem als Grundlage zur Bemessung Ihres Arbeitslosengeldes.

Arbeitslosengeld beantragen: Prozedere und Voraussetzungen

Nachdem Sie sich arbeitslos gemeldet haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld beziehen. Den Antrag können Sie sowohl online als auch bei Ihrer örtlichen Arbeitsagentur stellen. In einem Beratungsgespräch können Sie zunächst abklären, ob bei Ihnen ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht oder ob Sie alternativ Bürgergeld beantragen können.

Gut zu wissen: Im digitalen Antragsformular machen Sie Angaben zu Ihrer beruflichen Laufbahn innerhalb der vergangenen 5 Jahre.

Diese Regelungen gelten für den Antrag von Arbeitslosengeld

Sofern Sie in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate lang in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt waren, können Sie Arbeitslosengeld beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie diese Beschäftigung im genannten Zeitraum durchgehend oder mit Unterbrechungen ausgeübt haben. Sogenannte Ersatzzeiten sind anrechenbar. Dazu zählen u.a.

  • Kurzarbeit
  • Wehrdienst
  • Mutterschaft
  • Kindererziehung
  • Krankengeldbezug
  • Freiwilligendienst

Auch als Selbstständige können Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erheben, sofern Sie freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Weitere Informationen zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

Wie viel Arbeitslosengeld steht mir zu?

In der Regel erhalten Sie 60 % des pauschalierten Nettoentgelts. Dies ist gesetzlich geregelt. Wenn Sie ein Kind haben, steigt die monatliche Zahlung auf etwa 67 %. Auch Ihre Steuerklasse wirkt sich auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aus. Sollte diese Entgeltersatzleistung nicht ausreichen, um Ihren persönlichen Bedarf auf einem Mindestniveau zu decken, können Sie zusätzlich Bürgergeld beantragen.

Arbeitslos melden: Weiterbildungen und Fortbildungen als Chance

Ging es früher darum, Arbeitssuchende möglichst schnell in Arbeit zu bringen, setzt der Staat heute auf eine langfristige Integration in den Arbeitsmarkt. Dabei können Sie von finanziellen Anreizen wie dem Weiterbildungsgeld profitieren und weiterführende fachliche Qualifikationen erwerben. Diese können Ihren Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt maßgeblich begünstigen und neue berufliche Perspektiven eröffnen.

Umschulungen über die Agentur für Arbeit

Die Gründe für eine berufliche Neuorientierung sind vielfältig. Ob aus gesundheitlichen Gründen oder nach einer Kündigung: Mit einer Umschulung über das Arbeitsamt finden Sie einen möglichen Ausweg aus der Arbeitslosigkeit. Der durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ausgestellte Bildungsgutschein deckt in der Regel die Kosten für Ihre Weiterbildung oder Umschulung bei einem qualifizierten Bildungsanbieter. Nutzen Sie diese Förderungsmöglichkeit zum Beispiel für einen Kurs bei Viona und gestalten Sie Ihren beruflichen Werdegang gleichermaßen individuell wie proaktiv.

Gut zu wissen: Auch eine Umschulung ohne Ausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Alle Umschulungen

5 von 63 Kursen

Kaufmann / Kauffrau für Tourismus und Freizeit - Umschulung (IHK) - 9 Monate Praktikum

    Abschluss:Kammerprüfung & trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung
    Tageszeit:Vollzeit
    Dauer:24 Monate in Vollzeit inkl. 9 Monate Praktikum; 35 Monate in Vollzeit inkl. 12 Monate Praktikum
Nächster Termin: 03.02.2025
Kostenlos mit Förderung 

Tourismuskaufmann / Tourismuskauffrau für Privat- und Geschäftsreisen - Umschulung (IHK) - 9 Monate Praktikum

    Abschluss:Kammerprüfung & trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung
    Tageszeit:Vollzeit
    Dauer:24 Monate in Vollzeit inkl. 9 Monate Praktikum; 35 Monate in Vollzeit inkl. 12 Monate Praktikum
Nächster Termin: 03.02.2025
Kostenlos mit Förderung 

Veranstaltungskaufmann / Veranstaltungskauffrau - Umschulung (IHK)

    Abschluss:Kammerprüfung & trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung
    Tageszeit:Vollzeit
    Dauer:24 Monate inkl. 6 Monate Praktikum
Nächster Termin: 03.02.2025
Kostenlos mit Förderung 

Tourismuskaufmann / Tourismuskauffrau für Privat- und Geschäftsreisen - Umschulung (IHK) in Teilzeit - 12 Monate Praktikum

    Abschluss:Kammerprüfung & trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung
    Tageszeit:Teilzeit
    Dauer:33 Monate in Teilzeit inkl. 12 Monate Praktikum
Kostenlos mit Förderung 

Veranstaltungskaufmann / Veranstaltungskauffrau - Umschulung (IHK) - 9 Monate Praktikum

    Abschluss:Kammerprüfung & trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung
    Tageszeit:Vollzeit
    Dauer:24 Monate inkl. 9 Monate Praktikum
Nächster Termin: 03.02.2025
Kostenlos mit Förderung 

Diese Fördermöglichkeiten gibt es bei Viona

Wer trägt die Kosten für qualifizierte Weiterbildungen und Fortbildungen? Diese Frage stellen sich viele Arbeitssuchende und Arbeitslose früher oder später. Neben dem Weiterbildungsgeld als staatliche Förderung kommen dafür auch die folgenden Fördermöglichkeiten in Frage:

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