Der Wunsch nach einer beruflichen Neuorientierung ist so vielfältig wie die Menschen selbst. Einige stehen vor der Herausforderung, ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben zu können. Andere wiederum suchen einen Ausweg aus der Arbeitslosigkeit oder verspüren schlichtweg den Drang nach neuen Herausforderungen und einem damit verbundenen Berufswechsel. Die Bundesagentur für Arbeit bietet in der Regel Unterstützung durch Bildungsgutscheine an. Wir informieren Sie gerne darüber, wer Anspruch auf diese Förderung hat und was Sie von einer Umschulung durch die Agentur für Arbeit erwarten dürfen.
Sie sind zurzeit arbeitslos, Ihr ursprünglich erlernter Beruf ist auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr gefragt oder Sie wollen sich nach langer Krankheit beruflich umorientieren? Kein Problem! Mit einem Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit können Sie eine Umschulung absolvieren.
Allgemeine Fördervoraussetzungen für eine Umschulung durch das Arbeitsamt sind:
Es lohnt sich, persönlich mit Ihrem:r zuständigen Sachbearbeiter:in der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters zu sprechen, um einen Bildungsgutschein zu beantragen. Die Unterstützung für eine Umschulung durch das Arbeitsamt ist zwar eine Option, jedoch kein automatischer Anspruch. Es ist wichtig, sich darüber im Klaren zu sein.
Eine Umschulung ist für Sie derzeit nicht interessant? Bei Viona finden Sie auch zahlreiche Weiterbildungen, die Ihnen dabei helfen, Ihre beruflichen Ziele zu erreichen.
Der Bildungsgutschein stellt eine staatliche Förderung dar, die darauf ausgerichtet ist, die beruflichen Perspektiven von Arbeitnehmer:innen zu stärken. Indem die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Ihnen diesen Bildungsgutschein ausstellt, wird bestätigt, dass die Kosten für Ihre Weiterbildung oder Umschulung bei einem qualifizierten Bildungsanbieter übernommen werden.
Jeder Bildungsgutschein ist einzigartig und nicht übertragbar, da er spezifische Angaben zu Ihrem Bildungsziel, dem Zeitraum der Nutzung und dem regionalen Einsatzbereich enthält. Zusätzlich zu den Lehrgangs- und Prüfungskosten können in manchen Fällen auch Ausgaben für Lernmaterialien, Reisen, Unterkunft, Verpflegung und eventuelle Kinderbetreuungskosten abgedeckt werden. Diese Förderung steht nicht nur Arbeitslosen, sondern auch Personen offen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind und ihre beruflichen Fähigkeiten ausbauen möchten.
Bei Viona bieten wir eine große Auswahl an Umschulungsmöglichkeiten in verschiedenen Branchen an. Je nach Ihren individuellen Bedürfnissen und den Vorgaben des Finanzierungspartners haben Sie die Wahl, die Umschulung über das Arbeitsamt in Vollzeit oder Teilzeit zu absolvieren. Die Teilnahme an unserem Umschulungsprogramm ist sowohl persönlich an einem unserer zahlreichen Standorte in ganz Deutschland als auch online möglich. Da die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter bevorzugen, dass die Umschulung an offiziellen Standorten stattfindet, bieten wir bei Viona Zugang zu einem Netzwerk von über 1.400 Lernorten, um Ihren Bedürfnissen gerecht zu werden.
Um eine bezahlte Umschulung durch das Arbeitsamt zu bekommen, müssen Sie bestimmte Kriterien erfüllen. Einen Bildungsgutschein erhalten Sie beispielsweise, wenn Sie volljährig sind, von Arbeitslosigkeit betroffen oder nach einer längeren Krankheit einen Berufswechsel anstreben wollen.
Die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter fördern Ihre Umschulung mit einem Bildungsgutschein. Auch Fahrkosten, Prüfungsgebühren oder Kosten für die Kinderbetreuung können übernommen werden. Weitere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts stellen das Arbeitslosengeld, Übergangsgeld oder Kindergeld dar.
Als Antragssteller:in vereinbaren Sie zunächst einen Termin beim Arbeitsamt für eine Beratung zu einer möglichen Umschulung. Im Beratungsgespräch nennen Sie dann Ihre persönliche Motivation für eine Umschulung durch das Arbeitsamt. Letztendlich entscheidet der:die Sachbearbeiter:in, ob Sie die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllen. Diesen können Sie im Anschluss bei Ihrem Bildungsträger einlösen.
Wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, ist das Jobcenter Ihr richtiger Ansprechpartner für eine Umschulung. Sollte jedoch ein Anspruch bestehen, dann regelt die Bundesagentur für Arbeit alle weiteren Umschulungsmaßnahmen.
Während einer Umschulung durch die Arbeitsagentur bekommen Sie in der Regel kein Gehalt. Um diese Lebensphase finanziell zu überbrücken, können Sie Arbeitslosengeld, Übergangsgeld oder Kindergeld beantragen. Übrigens: Es ist erlaubt, neben einer Umschulung einem Minijob nachzugehen.
Im Regelfall bekommen Sie eine Ausbildungsvergütung bei einer betrieblichen Umschulung. Allerdings werden zusätzlich weitere Kosten bei einer Umschulung durch das Arbeitsamt übernommen:
Beliebte Umschulungsberufe bei der Agentur für Arbeit können sich je nach regionaler Nachfrage und aktuellen Trends unterscheiden. Wir haben Ihnen eine Auswahl attraktiver Branchen zusammengestellt:
Übrigens: Auf der Website der Bundesagentur für Arbeit stehen Ihnen wertvolle Hilfsmittel zur Verfügung, wie zum Beispiel der "Berufe Entdecker", der Ihnen bei der Berufsorientierung helfen kann. Außerdem werden vor Ort Berufswahltests angeboten, die Sie bei Ihrer Entscheidung unterstützen können.
Bei der Arbeitsagentur können Sie eine Weiterbildungsprämie für bestandene Zwischen- sowie Abschlussprüfungen erhalten. Für das Bestehen einer Zwischenprüfung erhalten Sie 1.000,00 €, für die Abschlussprüfung 1.500,00 € steuerfrei. Holen Sie jetzt Ihre Qualifikation nach und absolvieren Sie eine anerkannte Umschulung bei der Agentur für Arbeit, um sich bessere Jobperspektiven und Aufstiegschancen zu sichern!
Unsere Berater:innen helfen Ihnen gerne. Schreiben Sie eine Mail an kundencenter@viona.online oder rufen Sie uns an!