Um auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, kann ein Coaching oder eine zusätzliche Qualifizierung Ihre Chancen deutlich verbessern. Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz: AVGS) können Sie kostenlos an einem Coaching, einem Bewerbungstraining, einer privaten Arbeitsvermittlung oder einer bezahlten Probearbeit teilnehmen. Aber auch wenn Sie sich selbstständig machen wollen, hilft Ihnen der AVGS.
Die Abkürzung AVGS steht für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Der Gutschein ist eine finanzielle Unterstützung des Staates und soll dazu dienen, Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Neben Arbeitslosen und Arbeitssuchenden gehören auch angehende Selbstständige und Hochschulabsolvent:innen zum Kreis der Förderberechtigten. Sie können damit in den Bereichen berufliche Weiterbildung und Coaching gefördert werden. Sie haben auch die Möglichkeit, sich von einem privaten Arbeitsvermittler vermitteln zu lassen oder eine Arbeitserprobung bei einem potenziellen zukünftigen Arbeitgeber zu finanzieren. Der Gutschein wird von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter bewilligt und ausgegeben. Der Gutschein ist eine Förderzusage und legt Ziel und Inhalt der Maßnahme fest.
Wie der Name vermuten lässt, ist das Ziel der Förderung durch den AVGS, Sie fit für den Arbeitsmarkt zu machen und in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu vermitteln, sei es durch einen privaten Arbeitsvermittler oder durch Probearbeit. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Sie durch Lehrgänge an eine selbstständige Tätigkeit heranzuführen. Der AVGS ist somit vielseitig einsetzbar.
Die Beantragung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins ist nicht immer erfolgreich. Dennoch ist es jedem zu empfehlen, sich um einen AVGS zu bemühen. Folgende Personen sollten sich auf jeden Fall überlegen, einen AVGS zu beantragen:
1. Arbeitslos gemeldete Personen
Sie sind arbeitslos gemeldet und beziehen entweder Arbeitslosengeld I (ALG I) oder Arbeitslosengeld II (ALG II).
Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen, können Sie bereits ab dem ersten Tag der Arbeitslosmeldung einen AVGS erhalten. Dies liegt jedoch im Ermessen Ihres Sachbearbeiters. Nach einer Wartezeit von 6 Wochen Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug haben Sie sogar einen Rechtsanspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, haben Sie keinen Rechtsanspruch, können aber einen Antrag stellen. Ihre Ansprechperson entscheidet dann, ob der Antrag bewilligt und Ihnen ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausgestellt wird.
2. Leistungsempfänger mit dem Ziel der Selbstständigkeit und Existenzgründung
Wenn Sie als Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II eine selbständige Tätigkeit anstreben, also ein Unternehmen gründen wollen, können Sie bei der Agentur für Arbeit einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen. Mit diesem Gutschein können Sie kostenlos an einer Existenzgründungsberatung teilnehmen. Dabei erhalten Sie wertvolle Informationen, die Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen.
3. Arbeitssuchende ohne Bezug von Leistungen
Sie sind als Arbeitsuchender gemeldet, beziehen aber keine Leistungen. In diesem Fall haben Sie keinen Rechtsanspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Sie können jedoch versuchen, einen Antrag auf einen AVGS zu stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen und bei Vorliegen der Förderungsbedürftigkeit kann Ihnen der Gutschein gewährt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle sind, z.B. weil Ihr Arbeitsvertrag ausläuft, ob Sie Hochschulabsolvent oder Berufsrückkehrer sind.
Der AVGS ist sehr vielseitig. Hier einige Beispiele für die Kostenübernahme durch den AVGS:
Der AVGS hat insbesondere im Vergleich zum Bildungsgutschein mehrere Vorteile. Zum einen fördert er ein breites Spektrum an Maßnahmenmöglichkeiten, zum anderen gilt er auch für Einzel- und Kleingruppenveranstaltungen. So ist es nicht selten vorgekommen, dass Bildungswillige sich für einen Kurs entschieden haben, den Bildungsgutschein erhielten und dann keinen Anbieter fanden, bei dem dieser Kurs tatsächlich stattfand. Der Grund dafür waren zu wenige Anmeldungen. Viele AZAV-zertifizierte Bildungsträger sind nun dazu übergegangen, normale Kurse der beruflichen Bildung für den AVGS zertifizieren zu lassen. Dadurch kann die Mindestteilnehmerzahl gesenkt werden und die Kurse können tatsächlich stattfinden.
Kleine Gruppen arbeiten insgesamt effektiver als große Gruppen. Der:Die Dozent:in oder Trainer:in hat mehr Zeit, auf die Bedürfnisse der einzelnen Teilnehmer:innen einzugehen. Er erkennt schneller Defizite, aber auch Stärken. Der:Die einzelne Teilnehmer:in ist in kleineren Gruppen weniger gehemmt. Es fällt ihm:ihr leichter, sich zu Themen zu äußern. Die Seminarform ist weniger starr, die Atmosphäre wird positiv beeinflusst und das Lernen fällt wesentlich leichter.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine individuelle Förderung für Ausbildungs- und Arbeitsuchende, die den Einstieg oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern soll. Der AVGS ist eine staatliche Förderung und wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bewilligt und ausgegeben.
Mit dem AVGS können Sie verschiedene Maßnahmen fördern lassen, ohne die Kosten selbst tragen zu müssen. Die geförderten Maßnahmen reichen von Coachings bis hin zu Maßnahmen zur Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, wie zum Beispiel EDV-, Buchhaltungs- oder Englischkurse. Ziel ist es, Sie fit zu machen für die vielfältigen Anforderungen im Beruf.
Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Maßnahme auf die AZAV-Zertifizierung, wenn Sie sich für eine Förderung durch den AVGS entscheiden. Das AZAV-Zertifikat bescheinigt dem Weiterbildungsangebot eine Reihe von Qualitätskriterien, wie z.B. gute Teilnahmebedingungen, angemessene Kosten und Dauer sowie ein gutes Konzept. Alles zusammen lässt einen erfolgreichen Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme erwarten.
Viona hilft Ihnen bei der Suche nach zertifizierten Anbietern und Kursen. Geben Sie Ihren Weiterbildungswunsch in das Suchfeld ein. Förderfähige Kurse sind entsprechend gekennzeichnet. Bei Fragen nehmen Sie einfach über unsere Website Kontakt mit dem Anbieter auf.
Im Gegensatz zum Bildungsgutschein, mit dem Sie als Arbeitsuchender Ihre berufliche Weiterbildung oder Umschulung finanzieren können, wird der AVGS für sogenannte „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ ausgestellt. Es gibt drei Varianten des AVGS, die sich auf unterschiedliche Fördermaßnahmen beziehen.
Sie sehen also, dass der AVGS im Gegensatz zum Bildungsgutschein andere Möglichkeiten fördert und andere Ziele verfolgt. Die Voraussetzungen und das Antragsverfahren sind für alle 3 Arten des AVGS gleich. Auch der Kreis der Anspruchsberechtigten ist identisch. Die unterschiedlichen Bezeichnungen beziehen sich ausschließlich auf die Zielsetzung.
Grundsätzlich können Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose gefördert werden. Zum Kreis der von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen gehören auch Selbstständige, Hochschulabsolventen oder Personen, die nach einer Pause oder Familienphase den Wiedereinstieg in den Beruf planen.
Einen Rechtsanspruch haben Bezieher:innen von Arbeitslosengeld I, die innerhalb der letzten 3 Monate mindestens 6 Wochen arbeitslos gemeldet waren und bis zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden konnten.
Auch Bezieher:innen von Arbeitslosengeld II können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Die Ausgabe des AVGS liegt im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters bei der Agentur für Arbeit.
Jede Form von Qualifizierung oder Coaching kann Ihre Beschäftigungschancen deutlich verbessern. Der Staat unterstützt Sie dabei. Sprechen Sie deshalb mit Ihrem:Ihrer persönlichen Ansprechpartner:in beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit, ob Sie für eine Förderung durch den AVGS in Frage kommen. Darüber hinaus beraten Sie auch zertifizierte Bildungsanbieter über individuelle Weiterbildungsmöglichkeiten.
Die Beantragung des AVGS erfolgt über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter in einem persönlichen Beratungsgespräch. Ihre Vermittlungsfachkraft hat die schnellstmögliche Arbeitsaufnahme im Blick und die Förderung durch den AVGS soll Ihnen helfen, sich dafür fit zu machen. Gemeinsam entscheiden Sie, ob eine Maßnahme für Sie sinnvoll ist. Wenn ja, prüft Ihre Vermittlungsfachkraft, ob die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter bereits eine entsprechende Maßnahme anbietet. Ist dies nicht der Fall, können Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten.
Es erleichtert Ihnen die Beantragung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins, wenn Sie sich im Vorfeld informiert und bereits eine Maßnahme gefunden haben, die Ihren individuellen Bedürfnissen und auch dem AVGS entspricht. Dazu sind folgende Schritte notwendig:
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine Förderzusage. Er bescheinigt das Vorliegen der Fördervoraussetzungen und die Kostenübernahme für eine Weiterbildungsmaßnahme durch die ausstellende Behörde. Aus dem AVGS geht hervor, für welchen Zeitraum und für welche Region er gilt und welches Ziel mit der Maßnahme verfolgt wird. Dies sind wichtige Informationen für die Kursanbieter.
Zusätzliche Kosten für Fahrten oder Kinderbetreuung können ebenfalls erstattet werden. Dies sollten Sie jedoch vor Beginn der Maßnahme mit Ihrer Agentur klären.
Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger eingelöst werden. Sie können ihn für Maßnahmen einsetzen, die Sie bei der Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung unterstützen. So gibt es zum Beispiel verschiedene Coaching-Angebote für Fach- und Führungskräfte oder für Studierende und Arbeitssuchende. Die Ausstellung des AVGS erfolgt immer gemeinsam mit Ihrem:Ihrer Arbeitsvermittler:in im Jobcenter oder in der Agentur für Arbeit. Sie haben die freie Wahl, den AVGS bei einem AZAV-zertifizierten Anbieter einzulösen oder sich vor der Ausstellung des AVGS bei einem AZAV-zertifizierten Anbieter beraten zu lassen bzw. Angebote einzuholen.
Gut zu wissen: Der AVGS ist ein "Gutschein". Beachten Sie deshalb die Reihenfolge der Schritte, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Zusage eines Bildungsanbieters haben. Zunächst erhalten Sie von Ihrer Agentur einen bescheinigten AVGS. Mit diesem suchen Sie sich einen zugelassenen Bildungsanbieter und wählen eine geeignete Maßnahme im Sinne des AVGS aus. Vom Bildungsanbieter erhalten Sie dann die schriftliche Zusage, dass er die Maßnahme durchführen kann, die Sie wiederum bei der Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einreichen bzw. vorlegen. Diese prüft die ausgewählte Maßnahme und erteilt dann die endgültige Zusage.
Nun können Sie mit der gewünschten Weiterbildung beginnen. Die Kostenübernahme erfolgt direkt zwischen der Agentur für Arbeit und dem Bildungsträger. So können Sie sich voll und ganz auf die Inhalte Ihrer Weiterbildung und Ihre eigene Zukunft konzentrieren. Nach erfolgreichem Abschluss sollte dem Einstieg in die Arbeitswelt nichts mehr im Wege stehen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl eines passenden Bildungsanbieters in Ihrer Nähe. Schreiben Sie eine Mail an kundencenter@viona.online oder rufen Sie uns an!