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Die Tendenz zur Kürzung der Haushaltsansätze im Bereich Arbeitsförderung setzt sich auch im kommenden Jahr fort. Schon im aktuellen Haushalt liegen die Mittel von rund 4,15 Milliarden € deutlich unter den Vor-Corona-Werten von rund 5 Milliarden € in den Jahren 2020 und 2021. Beim Eingliederungstitel 2025 ist eine weitere Reduzierung um fast eine halbe Milliarde auf 3,7 Milliarden € gegenüber dem Soll 2024 vorgesehen. Besonders bedenklich ist, dass die Ankündigung einer auch finanziellen Stärkung von Qualifizierung und Weiterbildung durch die Neujustierung des Bürgergelds stillschweigend begraben wird. Für die ursprünglich geplante Neujustierung des Bürgergeldes auf eine Stärkung von Qualifizierung und Weiterbildung (wieder mehr „fördern statt fordern“) ist in der aktuellen Haushaltsplanung nichts mehr zu erkennen. Faktisch wird es somit einen Abbau der Arbeitsförderung geben.
Die Verschiebung der beruflichen Weiterbildung (Förderung der beruflichen Weiterbildung, kurz: FbW) und der beruflichen Rehabilitation (Reha) vom SGB II (= Sozialgesetzbuch) ins SGB III haben ebenfalls Auswirkungen auf den Haushalt. Der Eingliederungstitel im SGB II sollte nach den Planungen in 2025 um 900 Millionen € entlastet werden, da die Kosten für diese Maßnahmen von der Bundesagentur für Arbeit (kurz: BA) übernommen werden. Für die Übergangsphase bereits begonnener FbW- und Reha-Maßnahmen werden aber über den 31. Dezember 2024 hinaus die Jobcenter (kurz: JC) zuständig bleiben. Die Finanzierung dieser JC-Maßnahmen erfolgt ab dem Jahr 2025 durch die BA durch einen pauschalen Aufwendungsersatz.
Die Berechnung soll wie folgt geschehen: Ausgangspunkt für die Bestimmung der Höhe des Gesamtbetrags sind die fixen Verbindlichkeiten der JC für Reha und FbW (§ 66a SGB II und § 459 SGB III). Die Größenordnung dieser Kostenerstattung ist naturgemäß noch unbekannt, wird aber dem Eingliederungstitel zugutekommen. Die neuen Maßnahmen werden dann ausschließlich von der BA finanziert. Ob und in welchem Umfang es durch die Verlagerungen beim Eingliederungstitel überhaupt zu Entlastungen kommt, wird abzuwarten bleiben.
Der Haushaltsansatz für das Bürgergeld wird 2025 gegenüber 2024 (29,7 Mrd. €) um 4,7 Milliarden € reduziert. Dies soll u.a. durch eine Nullrunde bei den Regelbedarfen geschehen, also dem Verzicht auf eine Anpassung an die Lohn- und Preisentwicklung im kommenden Jahr. Dies wird gerade im Wahljahr 2025 für Diskussionen sorgen. Einher geht dies mit einer restriktiveren Handhabung des Leistungsbezugs: Verkürzung der Karenzzeit beim Schonvermögen, strengere Zumutbarkeiten, verschärfte Sanktionen und neue Instrumente zur Überprüfung der Arbeitsbereitschaft von Leistungsberechtigten sind einige Stichworte. Offen bleibt allerdings auch hier, ob und in welcher Höhe durch diese Maßnahmen effektiv Gelder eingespart werden können. Hauptfaktoren sind die Zahl der Leistungsberechtigten in Verbindung mit den Leistungsansprüchen.
Der Ansatz für 2025 mit ca. 5,25 Milliarden € liegt mehr als 1 Milliarde € unterhalb der tatsächlichen (Ist-)Ausgaben im Jahre 2023, obwohl beim Personal und den laufenden Kosten höhere Aufwendungen gegenüber dem vergangenen Jahr zu erwarten sind. Wenn es zu keiner anderweitigen Kostenreduktion kommt, wird diese Unterdeckung zu Umschichtungen aus dem Eingliederungstitel führen. Bereits früher wurden so Mittel umgewidmet: Im Jahre 2022 etwa 1 Milliarde €, die quasi von der Arbeitsförderung in die Arbeitsverwaltung wanderten. Ein Trend, der sich im Jahre 2023 fortsetzte. Warum regierungsseitig dennoch die Verwaltungskosten weiterhin zu niedrig angesetzt werden, sollte in der parlamentarischen Beratung thematisiert werden. In diesem Jahr halfen ungenutzte Ausgabenreste über das Dilemma hinweg, für das nächste Jahr wird das nur in deutlich geringerem Maße der Fall sein.
Das "Gesamtbudget" der Jobcenter (Verwaltung und Arbeitsförderung) soll von 9,2 auf 8,95 Milliarden € reduziert werden, obwohl 2023 von den JC für das Gesamtbudget über 10 Milliarden € verausgabt wurden.
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