Zum 1. August 2022 ist die Reform zum Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, in Kraft getreten. Damit wird eine zentrale Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag verwirklicht. Ziel der BAföG-Reform ist es, mehr Menschen an der Ausbildungsförderung teilhaben zu lassen. Neben der Erhöhung der Unterstützung, Freibeträge und Zuschläge, gibt es besonders beim Alter einen saftigen Sprung. So gilt ab sofort bei Beginn der Ausbildung eine Altersgrenze von 45 Jahren, statt wie bisher 30 Jahren. Und selbst, wenn die Altersgrenze überschritten ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine BAföG-Förderung beantragt werden. Dazu gehören sogenannte Ausbildungsverzögerungen, z.B. aufgrund der Pandemie. Auch Mütter profitieren von der Reform, wenn sie wegen der Kindererziehung an einer Ausbildung gehindert wurden.
Zuletzt wurde das BAföG immer weniger in Anspruch genommen, die Gefördertenzahlen sanken kontinuierlich. Dies ist also ein Weg, das mit dem BAföG verbundene Aufstiegsversprechen wieder einzulösen und die Zahl der Empfänger:innen zu erhöhen.
Das BAföG bleibt wie bisher zur Hälfte ein Zuschuss und zur Hälfte ein zinsloses Darlehen. Das Darlehen muss natürlich zurückgezahlt werden. Doch die Rückzahlungsbedingungen sind sehr sozial und moderat. Digitaler, flexibler und moderner will es die Bundesregierung haben und verspricht beste Bildungschancen und Teilhabe am Aufstieg. Der Antrag kann ab sofort komplett online erfolgen. Das sind doch mal gute Nachrichten, auch in Bezug auf die Digitalisierung der Behörden.