Karriere dank Fachwirt:
Um Führungsaufgaben zu übernehmen, reicht – je nach Branche und Arbeitgeber – eine klassische Ausbildung oftmals nicht aus. Was also tun, wenn ein Studium nicht in Frage kommt? Hier kommt die Aufstiegsfortbildung zum Fachwirt ins Spiel. Sie setzt auf bereits erworbene Praxiskenntnisse und ergänzt diese um theoretisches Fachwissen vor allem im Bereich der Betriebswirtschaftslehre. So sind die Absolventen optimal auf den nächsten Karriereschritt vorbereitet, zum Beispiel als Geprüfter Personaldienstleistungsfachwirt.
Das macht ein/-e Geprüfte/r Fachwirtin für Einkauf:
Geprüfte Fachwirte für Einkauf sind für die Entwicklung und Umsetzung von Einkaufskonzepten verantwortlich. Dafür analysieren sie die Beschaffungs- und Absatzmärkte, ermitteln den aktuellen und zukünftigen Einkaufsbedarf und steuern die Einkaufsprozesse. Weiterhin übernehmen sie Aufgaben in der Einkaufsorganisation, im Einkaufsmarketing und im Lieferanten-, Risiko- und Einkaufscontrolling.
Die Fortbildung zum Geprüften Fachwirt für Einkauf schließt mit einer anerkannten Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.
Interne und externe Einkaufsbedarfe ermitteln:
Einkaufsstrategien entwickeln und umsetzen:
Lieferanten-, Risiko- und Qualitätsmanagement gestalten:
Einkaufsprozesse vorbereiten und realisieren:
Einkaufscontrolling durchführen:
Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit:
Vorbereitung auf die externe Prüfung.
Für die Teilnahme an der Weiterbildung gibt es keine zwingenden Voraussetzungen. Zu beachten ist allerdings die Prüfungsvoraussetzungen der IHK.
Zur Prüfung ist zugelassen wer
nachweisen kann.
Die berufliche Praxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum Geprüften Fachwirt für Einkauf dienlich sind. Sie muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Bereichen Einkauf und Beschaffungslogistik aufweisen. Außerdem kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben wurden, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Ausnahmeregelungen erfolgen in Abstimmung mit dem Jobcenter oder der Arbeitsagentur oder der optierenden Kommune.
Wir finden mit Ihnen zusammen den passenden Viona Bildungsanbieter - lassen Sie sich gerne von uns beraten! Sie erreichen uns per E-Mail unter kundencenter@viona.online oder von Montag bis Freitag von 08:00 - 16:30 Uhr telefonisch unter: