Wer gern in Kontakt mit betreuungsbedürftigen Menschen tritt, lernt in dieser Ausbildung, wie man in Pflegeeinrichtungen ihr geistiges und seelisches Wohl durch unmittelbar zwischenmenschliche Beschäftigung fördern kann. Hilfe bei alltäglichen Dingen, sinnvoll gestalteter Zeitvertreib oder einfühlsame Gespräche ermöglichen ihnen ein inhaltsreiches Leben in Selbstbestimmung und Würde.
Die Ausbildung ist nach den aktuellen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zu den § 53b SGB XI (ehemals §53 c und § 87b Abs. 3 SGB XI) aufgebaut. Der genannte Paragraph verweist auf die leistungsgerechten Zuschläge für die zusätzliche Betreuung nach den Regelungen der §§ 43b, 84 Abs. 8 und 85 Abs. 8 SGB XI.
Die vermittelten Kenntnisse sind erforderlich, um als zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung, geistiger Behinderung, psychischen Erkrankungen, aber auch im ambulanten Bereich arbeiten zu können. Damit bieten sich Ihnen vielfältige Einsatzmöglichkeiten in diesem wichtigen und sinnstiftenden Arbeitsfeld.
Sie müssen sich in einem mindestens fünftägigen Praktikum VOR Beginn des Kurses erproben. Hier sollen Sie als Interessent:in herausfinden, ob Ihnen die Arbeit mit demenzerkrankten, körperlich beeinträchtigten oder geistig behinderten Menschen Freude bereitet. Gute sprachliche Verständigung in Deutsch sowie PC-Grundkenntnisse sollten Sie mitbringen.
Wichtiger Hinweis für Praktika: Seit dem 16. März 2022 gilt in vielen Praktikumsbetrieben eine einrichtungsbezogene Covid-19-Impfpflicht.
Sie haben Fragen zu unseren Kursen oder Ihren Fördermöglichkeiten? Dann lassen Sie sich von uns beraten! Gemeinsam finden wir die für Sie passende Weiterbildung oder Umschulung und helfen Ihnen bei der Auswahl Ihres idealen Standorts – entweder vor Ort oder von zu Hause.
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