Schulbegleiter:innen - auch Integrationshelfer:innen oder Schulassistent:innen genannt - unterstützen Kinder mit psychischen Erkrankungen und geistigen oder körperlichen Behinderungen, die an einer Regelschule unterrichtet werden, langfristig und individuell. Das Ziel ist die Eingliederung in die Schulgemeinschaft sowie die Verbesserung ihrer lebenspraktischen, intellektuellen und sozialen Fähigkeiten. Schulbegleiter:innen bzw. Integrationshelfer:innen sind also zum einen für die ggfs. notwendige medizinische Pflege des Kindes während der Schulzeit verantwortlich. Des Weiteren tragen sie dafür Sorge, dass dem Kind der Besuch eines Förderzentrums ermöglicht wird und/oder dass das Kind im Schulalltag pädagogisch begleitet wird. Wesentliches Ziel ist es, die Selbstständigkeit des Kindes und sein Selbstvertrauen zu fördern.
Dieser Kurs ist bei Bedarf auch in Teilzeit buchbar. Die Unterrichtszeit beschränkt sich dann auf den Vormittag.
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Ein:e Schulbegleiter:in wird einem Kind mit erhöhtem Förderbedarf zur Seite gestellt, wenn ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt wurde. Die Kosten für eine Schulbegleitung werden dann in der Regel vom Sozialleistungsträger (Jugendamt oder Träger der Sozialhilfe) übernommen. Das Sozial-/Jugendamt selbst beschäftigt in der Regel die Schulbegleiter:innen jedoch nicht selbst. Für die Anstellung als Schulbegleiter:in gibt es vielmehr unterschiedliche Möglichkeiten: Man kann entweder von den Eltern selbst (Elternarbeitgebermodell), bei sonder- oder heilpädagogischen Diensten oder beim Schulträger angestellt sein. Eine Ausbildung als Integrationshelfer:in bzw. Schulbegleiter:in ist in jedem Fall gut für den Quereinstieg geeignet und eröffnet Ihnen neue Tätigkeitsmöglichkeiten.