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über 15 Jahre Erfahrung mit Online-Schulungen

Pflichtkurs für Betreuungskräfte - Kommunikation für Betreuungskräfte

Nächster Termin:12.11.2024
Abschluss:Teilnahmebescheinigung
Zeitmodell:Vollzeit
Dauer:2 Tage in Vollzeit, 5 Tage in Teilzeit
Pflege, Medizin & Gesundheit

Kursinformationen

Zusammenfassung

Jährlicher Pflichtkurs für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI - Kommunikation für Betreuungskräfte

Dieser Kurs beschäftigt sich intensiv mit der Kommunikation und ist gezielt auf die Tätigkeit von Betreuungskräften ausgerichtet. Das Thema wird umrahmt von einem Erfahrungsaustausch und Überblick über die Neuerungen im Berufsfeld sowie einer abschließenden Reflexion, sodass Sie mit neuen Eindrücken in den Arbeitsalltag zurückkehren.

Kursinhalt

  • Bedeutung der Kommunikation in der Betreuung und Pflege
  • Die fünf Grundsätze der Kommunikation
  • Kommunikationsmodelle mit Fallbeispielen aus der Praxis der zusätzlichen Betreuungskraft
  • Gesprächssituationen im Beruf strukturieren und planen anhand von Fallbeispielen aus der Praxis der zusätzlichen Betreuungskraft

Anforderungen

Vorausgesetzt wird eine Weiterbildung als Betreuungskraft nach den Richtlinien §53b SGB XI. Außerdem angesprochen sind Interessierte an den Inhalten des Moduls.

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Wir finden mit Ihnen zusammen den passenden Viona Bildungsanbieter - lassen Sie sich gerne von uns beraten! Sie erreichen uns per E-Mail unter kundencenter@viona.online oder von Montag bis Freitag von 08:00 - 16:30 Uhr telefonisch unter: 

+49 40 797 244 20

Häufig gestellte Fragen

Für wen ist die Weiterbildung interessant?

Der Kurs richtet sich an Personen mit der Qualifizierung zur Betreuungskraft nach § 43b SGB XI (Richtlinien §53b SGB XI), examinierte Altenpfleger/-innen und examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen.
Auch Interessenten aus dem medizinischen oder pflegerischen Bereich können an diesem Modul teilnehmen.

Wie ist meine berufliche Perspektive nach der Weiterbildung?

Nach den Richtlinien des § 53b SGB XI werden von den Pflegekassen Gelder für zusätzliche Betreuungskräfte (§ 43b SGB XI) gezahlt. Der Bedarf an qualifizierten Personen mit dieser Weiterbildung ist in Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen der stationären Pflege nach wie vor groß.
Damit eröffnet sich Ihnen ein breites Tätigkeitsfeld. So können Sie mit Menschen arbeiten, die an Demenz erkrankt sind, eine geistige Behinderung haben oder unter einer psychischen Erkrankung leiden.

Wo findet die Weiterbildung statt?

Die Teilnahme ist an einem unserer Partnerstandorte oder - bei Zustimmung des Kostenträgers - auch von zu Hause aus möglich.

4 Gründe für eine Weiterbildung

  • Mehr Jobchancen: Durch Zusatzqualifikationen steigern Sie Ihr Potenzial im aktuellen Beruf oder in Hinblick auf eine berufliche Neuorientierung.
  • Bessere Aufstiegsmöglichkeiten: Neue berufspraktische und fachliche Kompetenzen bieten mehr Aufstiegs- und Führungschancen.
  • Besseres Gehalt: Weiterbildungen nach Ausbildung oder Studium zahlen sich oft durch ein deutlich höheres Einkommen aus.
  • Motivation der Mitarbeiter: Arbeitgeber, die Mitarbeiter durch Weiterbildungen unterstützen, steigern die Motivation und Produktivität des eigenen Personals.

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