Karriere dank Fachwirt:
Um Führungsaufgaben zu übernehmen, reicht – je nach Branche und Arbeitgeber – eine klassische Ausbildung oftmals nicht aus. Was also tun, wenn ein Studium nicht in Frage kommt? Hier kommt die Aufstiegsfortbildung zum Fachwirt ins Spiel. Sie setzt auf bereits erworbene Praxiskenntnisse und ergänzt diese um theoretisches Fachwissen vor allem im Bereich der Betriebswirtschaftslehre. So sind die Absolventen optimal auf den nächsten Karriereschritt vorbereitet, zum Beispiel als Geprüfter Fachwirt für Vertrieb im Einzelhandel.
Das macht ein Fachwirt für Vertrieb im Einzelhandel:
Geprüfte Fachwirte für Vertrieb im Einzelhandel sind für die Erarbeitung von kunden- und serviceorientierten Vertriebskonzepten verantwortlich und setzen sie um. Sie analysieren die entsprechenden Märkte und entwickeln darauf aufbauend Marketingkonzepte. Sie steuern den Vertrieb und die Bestandsführung und optimieren das Sortiment. Weiter sind sie für das Beschwerde- und Qualitätsmanagement zuständig. Im Rahmen des Personalwesens sind sie für die Führung und Entwicklung der unterstellten Mitarbeiter zuständig, organisieren die Berufsausbildung und übernehmen personalwirtschaftliche Aufgaben.
Die Fortbildung zum/r Geprüften Fachwirt/in für Vertrieb im Einzelhandel schließt mit einer anerkannten Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.
Kundenorientierung:
Personalmanagement:
Führung und Kommunikation:
Marketing im Einzelhandel:
Vertriebssteuerung:
Vorbereitung auf die externe Prüfung.
Für die Teilnahme an der Aufstiegsfortbildung gelten die Prüfungsvoraussetzungen der IHK:
Zur Prüfung ist zugelassen wer
Die berufliche Praxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum/r Geprüften Fachwirt/in für Vertrieb im Einzelhandel dienlich sind. Sie muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Bereichen Verkauf und Einzelhandel aufweisen. Außerdem kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben wurden, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
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